Allgemeine Geschäftsbedingungen von Erklärvideo-erstellen.de
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf sämtliche Vertragsverhältnisse des Auftraggebers, handelnd als Unternehmer iSv. § 14 Abs. 1 BGB, mit Immoticket24.de GmbH, Krufter Straße 5, 56753 Welling vertreten durch die Geschäftsführer Christian Esch (nachfolgend auch: „Auftragnehmer“ genannt) und auf alle vom Auftragnehmer hergestellten Film- und Bildproduktionen (nachfolgend „Produktion“ genannt) Anwendung.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragenehmer nicht an, es sei denn, der Auftragnehmer hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
§ 3 Herstellung, Mitwirkungsrechte und -pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftragnehmer stellt seine Dienstleistungen und Produktionen nach den Weisungen und Wünschen des Auftraggebers, auf der Grundlage seiner Informationen sowie auf der Basis des gemeinsam besprochenen Drehbuchs im Rahmen der gewählten Leistungspakete her.
(2) Der Auftraggeber besorgt die Sicherung seiner Daten. Der Auftraggeber liefert seine Informationen unverzüglich nach Vertragsbeginn und digital. Etwas anderes gilt nur bei anderslautenden Mitteilungen vom Auftragnehmer in Textform.
(3) Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber vorab die Anforderungen an dessen Bestellungen mit und prüft die Bestellungen bei deren Erhalt auf offensichtliche Mängel. Produkte und oder Dienstleistungen vom Auftragnehmer sind insbesondere dann nicht fehlerhaft oder mangelhaft, wenn der Auftragnehmer nachweist, dass die vom Auftraggeber behauptete Abweichung / der gerügte Mangel allein oder überwiegend auf der Fehlerhaftigkeit oder Unvollständigkeit des von ihm überreichten Materials bzw. seiner Informationen beruht.
§ 4 Korrekturwünsche des Auftraggebers
Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber eine im vereinbarten Preis inbegriffene unbegrenzte Korrekturmöglichkeit des Produktes innerhalb der jeweiligen im Angebot bzw. im Leistungspaket beschriebenen Produktionsphase (Konzeption inklusive Sprechertext und Bildideen, Drehbuch, Animation/Postproduction, exklusive der aufgenommen Sprecherstimme). Der Sprecher kann im allgemeinen aus einer vorgegebenen Anzahl von Sprechern ausgewählt werden, Änderungen an der Sprecheraufnahme sind nur gegen Aufpreis möglich.)
§ 5 Nachträgliche Änderungen
Nach Abschluss einer Produktionsphase und deren Freigabe durch den Auftraggeber können nachträgliche Änderungen vorgenommen werden. Durch diese nachträglichen Änderungen entstehende Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
§ 6 Lieferfristen; Termine
Die vom Auftragnehmer genannten Liefertermine und –fristen beinhalten nicht die Dauer für die Mitwirkung des Auftraggebers, es sei denn, es wird die Dauer bzw. Frist für die Mitwirkung des Auftraggebers ausdrücklich vom Auftragnehmer im Angebot benannt. Die angegebenen Zeiträume sind nur bei Mitwirkung des Auftraggebers zu erreichen, daher kann darauf keine Haftung übernommen werden.
§ 7 Abnahme der Leistungen
§ 8 Nutzungsrechte; Referenzen
(1) Soweit nicht anders vereinbart räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber an den Laufbildern/ dem Filmwerk als dem fertigen vertragsgegenständlichen Produkt (nicht an seinen Bestandteilen) ein einfaches und nicht übertragbares, örtlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht zum vereinbarten Nutzungszweck ein. Der Auftraggeber darf das vertragsgegenständliche Produkt mit Ausnahme von TV-, Radio- und Kinoausstrahlungen auf jede Art nutzen. Die vorgenannten Nutzungsrechte werden aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung des vereinbarten Preises eingeräumt.
(2) Wünscht der Auftraggeber die Rechte für eine TV-, Radio- oder Kinoausstrahlung oder an einzelnen Grafiken/Illustrationen, Audio- oder, Sprachelementen etc. (seine Beistellungen ausgenommen) bedarf dies der gesonderten entgeltlichen Genehmigung.
(3) Auf Verlangen vom Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer über den Umfang und die Art der Nutzung der Produktion eine schriftliche Auskunft zu erteilen.
(4) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er seine Bestellungen/Informationen frei von Rechten Dritter zur Verfügung stellt und räumt dem Auftragnehmer daran das zeitlich, räumlich und sächlich unbegrenzte ausschließliche Nutzungsrecht mit der Maßgabe ein, dass er seine Informationen selbst zeitlich, örtlich und sächlich unbegrenzt für eigene Zwecke nutzen darf. Dieses Nutzungsrecht umfasst das Recht, die Produktion in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen, unter Wiedergabe des Logos oder Schriftzuges des Auftraggebers auf der eigenen Homepage und in Pressemeldungen zu veröffentlichen und entsprechende Links zu setzen sowie für eigene Zwecke Kopien herzustellen, zu verbreiten oder vorzuführen.
§ 9 Haftungsbegrenzung
Im Falle einfacher Fahrlässigkeit, wenn keine Kardinalpflicht verletzt wird und ausschließlich bezogen auf Schäden am Vermögen oder Eigentum des Auftraggebers haftet der Auftragnehmer begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
$ 10 Geheimhaltung
Der Auftragnehmer ist zur Geheimhaltung verpflichtet und trifft alle zumutbaren und üblichen Maßnahmen zur Geheimhaltung. Erfüllungsgehilfen (Mitarbeiter, Filmschaffende, Subunternehmer) werden entsprechend zugunsten des Auftraggebers verpflichtet.
§ 11 Textform; Vertraulichkeit
(1) Der Inhalt einer E-Mail gilt als rechtliche Willenserklärungen, wenn die E-Mail den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders am Ende der Nachricht enthält.
(2) Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem auf seiner Seite zur Verfügung.
§ 12 Schlussbestimmungen
vereinbart oder dem jeweils anderen Vertragspartner schriftlich bestätigt worden sind.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Welling.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.